AGB

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1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Online Preise und die Informationen der Webseite für die entsprechende Reise welche über die Webseite angeboten wird. Mit der Buchung der Reise erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur automatisch an.

1.2 Die Anmeldung nur schriftlich über die Webseite respektive auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Bei Internet-Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung nach Eingang auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.


1.3 Die Anmeldung erfolgt über den Kunden sowie als auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


1.4 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahme des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung auf elektronischem Wege übermitteln. Hierzu ist er jedoch nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.


2. Bezahlung

2.1 Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheins sind eine womöglich optionale abgeschlossene Versicherung und eine Anzahlung in Höhe von 100 % des Reisepreises fällig und per Überweisung oder via Webseite zahlbar. Erst dann gilt die Reise als Bestätigt

2.2 Die Reiseunterlagen und genauen Termine werden nach vollständiger Zahlung erstellt und 10 Tage vor Reisebeginn von Hype Travel auf elektronischem Weg zugesandt. 

 

3. Leistungsänderungen

3.1 Abweichungen grundlegender Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen und Abweichungen unverzüglich auf einem bleibenden Datenträger in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.


3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung wird der Reiseveranstalter die Änderungen dem Kunden mitteilen und eine angemessene Frist zur Annahme setzen. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb dieser Frist die Änderungen anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise, sofern angeboten, zu verlangen. Reagiert der Kunde auf die mitgeteilte Änderung durch den Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde hinzuweisen.

 

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde hat die Möglichkeit von der Reise zurückzutreten und erhält im Falle eines Rücktritts folgende Dienstleistungen:

  • Rücktritt ab 30 Tage vor Reisebeginn: 50% des Pauschalpreises
  • Rücktritt ab 15 Tage vor Reisebeginn: 80% des Pauschalpreises
  • am Abreisetag oder Nichtantritt der Reise 90% Pauschalpreises

Auf Verlangen des Kunden ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Dem Gast bleibt es frei, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.

 

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter hat unter folgenden Umständen die Möglichkeit die Reise zu stornieren respektive abzubrechen:

    • Bis 20 Tage vor Reiseantritt oder während der Reise mit Kostenübernahme:
  • Gesundheitliche Themen wie Covid19 welches wieder aufkommt
  • Sicherheitsbedenkliche Themen
  • Naturkatastrophen

Der Reiseveranstalter wird in dem Fall unverzüglich für die Rückbeförderung des Reisenden sorgen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem Reisenden zur Last. Darüber hinaus ist der Reisende verpflichtet, den Reisepreis für die erbrachten und zur Beendigung noch zu erbringenden Reiseleistungen zu zahlen.

 

6. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters sind lediglich für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Eingrenzung unberührt.

 

7. Mitwirkungspflicht

7.1 Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden, selber zu Übernehmen oder gering zu halten.
7.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, Care Teams zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, und kann der Reiseveranstalter aus diesem Grund nicht Abhilfe schaffen, so kann der Reisende weder einen Anspruch auf Minderung noch auf Schadenersatz geltend machen.

 

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

8.1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
8.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
8.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

 

9. Gepäckbeförderung

Gepäck wird in normalem Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal einen Koffer und ein Handgepäckstück, bei Wintersportreisen zuzüglich einem Paar Ski oder Snowboard. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen.

 

10. Gerichtsstand

10.1Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur am Gerichtstand «Zürich – Schweiz»
10.2Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden ausschlaggebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

 

12. Versicherungen

Der Reiseveranstalter vermittelt dem Reisenden auf Wunsch zusätzliche Reiseversicherungen und Reiseschutzpakete. Hierfür gilt: Erstinformation gemäß § 66 VVG (erlaubnisfreier Reiseannexvertrieb).

 

HanseMerkur Reiseversicherung wird vermittelt von:
Urbanagency Events AG
Feldwiesstrasse 2
8181 Höri

Kontaktdaten der Versicherung AXA
Hauptagentur Daniel Ehrler
Oberdorfstrasse 3
CH-8153 Rümlang
+41 44 818 77 65
E-Mail Giuseppe.damico@axa.ch

Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.axa.ch 

Alle Angaben entsprechen dem Stand Oktober 2022.